Welches Recht gilt für Kosmetik in der EU?
Die Kernregeln stehen in der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009, die seit dem 11. Juli 2013 unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten gilt. Für Werbeaussagen gilt zusätzlich die Verordnung (EU) Nr. 655/2013.
Als Verordnung muss 1223/2009 nicht in nationales Recht umgesetzt werden; in Spanien, Deutschland oder Frankreich gelten dieselben Anforderungen. Die Mitgliedstaaten ergänzen nationale Regeln zu Überwachung, Sanktionen und teils zur Anzeige von Herstellung oder Einfuhr. In Deutschland ist das die Kosmetik-Verordnung, die Überwachung liegt bei den Bundesländern; in Spanien ist die AEMPS zuständig.
Die Anhänge der Verordnung listen verbotene und eingeschränkte Stoffe sowie zugelassene Farbstoffe, Konservierungsstoffe und UV-Filter. Sie werden regelmäßig geändert – prüfen Sie daher immer die konsolidierte Fassung.
Quellen: Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 (EUR-Lex) · Verordnung (EU) Nr. 655/2013 (EUR-Lex).
Wichtiger Hinweis: Dieser Ratgeber ist ein allgemeiner Überblick und keine Rechtsberatung. Für ein konkretes Produkt oder Geschäftsmodell wenden Sie sich an eine Fachanwältin, einen Fachanwalt oder eine regulatorische Beratung.



