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Journal · Großhandel · 4 Min. Lesezeit

Naturkosmetik im Großhandel: Was Händler prüfen sollten

Definition, Pflichtunterlagen, Kennzeichnung und Lieferantenprüfung: die wichtigsten Fragen vor Ihrer ersten Bestellung, mit Verweisen auf das EU-Recht.

Kurz gesagt

„Naturkosmetik“ ist in der EU rechtlich nicht definiert; entscheidend sind INCI-Liste und Unterlagen.

Jedes kosmetische Mittel braucht eine verantwortliche Person in der EU, einen Sicherheitsbericht und eine CPNP-Meldung.

Prüfen Sie Muster, INCI-Liste, Etikett und Konditionen schriftlich, bevor Sie bestellen.

Was bedeutet „Naturkosmetik“ rechtlich?

Der Begriff ist im EU-Recht nicht definiert. Den Charakter eines Produkts zeigen seine Inhaltsstoffliste (INCI) und die Unterlagen des Herstellers; private Standards und Siegel legen jeweils eigene Kriterien fest.

ISO 16128 bietet Leitlinien zur Berechnung des natürlichen und naturstämmigen Anteils von Inhaltsstoffen. Eine Zertifizierung ist sie nicht. Wenn ein Lieferant ein Siegel nennt, fragen Sie nach dem gültigen Zertifikat für das konkrete Produkt, nicht nur für das Unternehmen.

Welche Unterlagen muss ein Kosmetiklieferant bereitstellen?

Jedes kosmetische Mittel in der EU braucht eine in der EU ansässige verantwortliche Person, einen Sicherheitsbericht für kosmetische Mittel, eine Produktinformationsdatei und eine Meldung im CPNP. Lassen Sie sich als Händler bestätigen, wer die verantwortliche Person ist und dass das Produkt gemeldet wurde.

Pflichten nach Verordnung (EG) Nr. 1223/2009
PflichtZweckArtikel
Verantwortliche PersonStellt die Einhaltung der Verordnung sicherArt. 4, 5
Gute HerstellungspraxisHerstellung nach anerkannter Norm, z. B. EN ISO 22716Art. 8
Sicherheitsbericht für kosmetische Mittel (CPSR)Bewertung der Sicherheit für die menschliche GesundheitArt. 10, Anhang I
ProduktinformationsdateiAlle Produktunterlagen, verfügbar für BehördenArt. 11
CPNP-MeldungMeldung vor dem InverkehrbringenArt. 13
KennzeichnungPflichtangaben auf der VerpackungArt. 19

Quellen: Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 (EUR-Lex) · Notifizierungsportal für kosmetische Mittel (CPNP).

Was muss auf dem Etikett eines Kosmetikprodukts stehen?

Zu den Pflichtangaben gehören Name und Anschrift der verantwortlichen Person, Nenninhalt, Angabe zur Haltbarkeit, Chargennummer, Verwendungszweck, gegebenenfalls Vorsichtsmaßnahmen und die Inhaltsstoffliste. Die Angaben müssen in der im Verkaufsland vorgeschriebenen Sprache stehen.

Ein Mindesthaltbarkeitsdatum ist für Produkte vorgeschrieben, die höchstens 30 Monate haltbar sind. Bei länger haltbaren Produkten gibt stattdessen das Tiegelsymbol die Verwendungsdauer nach dem Öffnen an. Bei Produkten, die von außerhalb der EU eingeführt werden, ist zusätzlich das Ursprungsland anzugeben. Rechtsgrundlage: Artikel 19 der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 (EUR-Lex).

Was gilt für Werbeaussagen bei Naturkosmetik?

Werbeaussagen für Kosmetik müssen wahrheitsgemäß, belegt, redlich und lauter sein und dürfen keine Eigenschaften hervorheben, die lediglich gesetzlich vorgeschrieben sind. Die gemeinsamen Kriterien legt die Verordnung (EU) Nr. 655/2013 fest.

Fragen Sie nach Belegen, bevor Sie Aussagen wie „feuchtigkeitsspendend“ oder „für empfindliche Haut“ in Ihren Shop übernehmen. „Frei von“-Aussagen zu Stoffen, die ohnehin verboten sind, sind nicht zulässig. Quelle: Verordnung (EU) Nr. 655/2013 über Werbeaussagen bei kosmetischen Mitteln (EUR-Lex). Dieser Ratgeber ist keine Rechtsberatung.

Wie bewerte ich einen Lieferanten für Naturkosmetik?

Bestellen Sie Muster, fordern Sie INCI-Listen und Etikettenentwürfe an und lassen Sie sich Preise, Mindestmengen, Lieferzeiten und Lieferbedingungen schriftlich bestätigen. Fragen Sie, wer die verantwortliche Person ist und wie Reklamationen bearbeitet werden.

  • Passen Haltbarkeit und Resthaltbarkeit bei Lieferung zu Ihrem Verkaufszyklus?
  • Gibt es Etiketten in der Sprache Ihres Markts, oder müssen Sie nachetikettieren?
  • Gibt es eine feste Ansprechperson und eine erreichbare Geschäftsadresse?
  • Erfolgen die Lieferungen innerhalb des EU-Binnenmarkts, sodass keine Zölle anfallen?

Sind Muster und Unterlagen in Ordnung, beginnen Sie mit einem schriftlichen Angebot und einer überschaubaren Erstbestellung, um Abverkauf und Logistik zu testen, bevor Sie größere Mengen ordern.

Stand: Oktober 2026Diese Seite bietet allgemeine Informationen zu Kosmetik und Handelspraxis. Sie ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder medizinische Beratung.

FAQ

Häufige Fragen

Brauche ich eine Zertifizierung, um Naturkosmetik zu verkaufen?

Nein. Das EU-Recht schreibt keine Naturkosmetik-Zertifizierung vor. Zertifizierungssysteme sind freiwillig; wenn Sie mit einem Siegel werben, muss das Zertifikat das konkrete Produkt abdecken.

Hafte ich als Händler für die Produkte, die ich verkaufe?

Händler haben nach Artikel 6 der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 eigene Pflichten, etwa die Prüfung der Kennzeichnung und der Lagerbedingungen. Die Hauptverantwortung liegt bei der verantwortlichen Person.

Fallen auf Kosmetik aus Spanien innerhalb der EU Zölle an?

Nein. Spanien gehört zum EU-Binnenmarkt. Zwischen umsatzsteuerlich registrierten Unternehmen gelten die Umsatzsteuerregeln für innergemeinschaftliche Lieferungen.

Was ist die verantwortliche Person bei Kosmetik?

Die verantwortliche Person ist das Unternehmen oder die Person in der EU, die sicherstellt, dass ein kosmetisches Mittel die Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 einhält. Name und Anschrift müssen auf dem Etikett stehen. Details in unserem Ratgeber zur EU-Kosmetikverordnung.

Muss ich als Händler Produkte im CPNP melden?

In der Regel nicht; die Notifizierung übernimmt die verantwortliche Person. Ein Händler muss nur dann bestimmte Angaben melden, wenn er ein Produkt aus eigener Initiative in einem anderen Mitgliedstaat anbietet und dafür die Kennzeichnung übersetzt.

Darf ich Etiketten selbst übersetzen?

Wer als Händler die Kennzeichnung ändert, etwa übersetzt, kann nach Artikel 4 Absatz 6 der Verordnung die Pflichten der verantwortlichen Person übernehmen. Sicherer ist es, die Etikettsprachen mit dem Lieferanten zu vereinbaren.

Wie prüfe ich die Etiketten eines Lieferanten?

Prüfen Sie Name und Anschrift der verantwortlichen Person, Nenninhalt, Haltbarkeit, Warnhinweise, Chargennummer, Verwendungszweck und INCI-Liste. Bei der Inhaltsstoffliste hilft unser INCI-Ratgeber.

Was sollte eine erste Großhandelsbestellung enthalten?

Meist bewährt sich ein kleines, klar umrissenes Sortiment, das zu Ihrer Kundschaft passt, etwa je ein Produkt aus zwei oder drei Kategorien. Bestellen Sie vorher Muster; mehr auf der Seite Großhandel.

Wo finde ich die Regeln für den Kosmetik-Verkauf außerhalb der EU?

Unser Export-Ratgeber fasst die Regeln für die Schweiz, Großbritannien, die USA, Kanada und Australien zusammen, mit Links zu den amtlichen Quellen.

Ist ein Großhändler nach EU-Kosmetikrecht ein Händler?

Ja. Nach der Verordnung 1223/2009 ist jedes Unternehmen in der Lieferkette nach Hersteller oder Importeur, das Produkte bereitstellt, ein Händler, also auch Großhändler und Einzelhändler.

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