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Journal · Export · 9 Min. Lesezeit

Private-Label-Kosmetik exportieren: Schweiz, UK, USA, Kanada und Australien

Ein EU-konformes Produkt ist nicht automatisch bereit für andere Märkte. Dieser Ratgeber zeigt, welche Behörde, welche Meldung und welche Etikettenregeln Sie in fünf wichtigen Exportmärkten erwarten.

Kurz gesagt

Jeder Markt außerhalb der EU hat eigenes Kosmetikrecht, eine eigene verantwortliche Stelle und oft eine eigene Meldung.

Ein EU-Etikett passt selten unverändert: Sprachen, Einheiten, Bezeichnungen der Inhaltsstoffe und Kontaktangaben unterscheiden sich.

Seda Pura gibt für Nicht-EU-Länder keine Liefergarantie; jede Exportanfrage wird einzeln geprüft.

Welche Regeln gelten beim Export von Private-Label-Kosmetik?

Es gelten die Regeln des Verkaufslandes, nicht die des Herstellungslandes. In jedem Markt müssen Sie wissen, wer rechtlich verantwortlich ist, ob eine Meldung oder Registrierung nötig ist und welche Kennzeichnung gilt.

Exportmärkte im Überblick (vereinfacht, vor Versand prüfen)
MarktWichtigste RegelnMeldung oder RegistrierungEtikett
EU / EWRVerordnung (EG) Nr. 1223/2009CPNP, verantwortliche Person in der EUSprache des Mitgliedstaats
SchweizLebensmittelgesetz, Verordnung des EDI über kosmetische Mittel (VKos)Kein CPNP; Selbstkontrolle des Schweizer InverkehrbringersMindestens eine Amtssprache
GroßbritannienUK Cosmetics RegulationSCPN, UK Responsible PersonEnglisch
USAFD&C Act, MoCRA 2022Betriebsregistrierung, ProduktlistungEnglisch, US-Einheiten
KanadaFood and Drugs Act, Cosmetic RegulationsCosmetic Notification FormEnglisch und Französisch
AustralienIndustrial Chemicals Act, Australian Consumer LawAICIS-Registrierung des ImporteursEnglisch, Kennzeichnungsstandard

Die Tabelle ist ein Einstieg, keine Rechtsberatung. Regeln ändern sich; prüfen Sie vor dem Versand immer die amtliche Quelle.

EU und EWR: CPNP, verantwortliche Person und Verordnung 1223/2009

In der EU braucht jedes kosmetische Mittel eine in der EU niedergelassene verantwortliche Person, einen Sicherheitsbericht, eine Produktinformationsdatei und vor dem Inverkehrbringen eine Meldung im CPNP. Danach darf es in allen Mitgliedstaaten verkauft werden.

Rechtsgrundlage: Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 (EUR-Lex). Gemeldet wird im Notifizierungsportal für kosmetische Mittel (CPNP). Mitgliedstaaten dürfen bestimmte Angaben in ihrer Landessprache verlangen. Island, Liechtenstein und Norwegen wenden die Verordnung über das EWR-Abkommen an. Die Pflichten im Detail erklärt unser Ratgeber zu den EU-Pflichten.

Naturkosmetik in die Schweiz exportieren: VKos und Schweizer Ansprechpartner

Die Schweiz gehört nicht zum EU-Binnenmarkt für Kosmetik. Grundlage sind das Lebensmittelgesetz und die Verordnung des EDI über kosmetische Mittel (VKos, SR 817.023.31), die weitgehend an das EU-Recht angelehnt ist. Eine CPNP-Meldung gibt es nicht, aber der Schweizer Inverkehrbringer trägt die Selbstkontrolle.

Wer das Produkt in der Schweiz in Verkehr bringt, meist der Importeur, muss sicherstellen, dass es den Vorschriften entspricht und dass Produktinformationsdatei und Sicherheitsbewertung vorgelegt werden können. Die Pflichtangaben müssen in der Regel in mindestens einer Amtssprache (Deutsch, Französisch oder Italienisch) stehen. Dienstleister bieten oft die Rolle einer sogenannten Swiss Responsible Person an; ob eine Schweizer Adresse auf dem Etikett nötig ist, sollte vor dem Versand mit dem Importeur geklärt werden. Rechtstexte: Fedlex (fedlex.admin.ch).

Die Schweiz hat 2024 die Zölle auf die meisten Industrieprodukte abgeschafft; Zollabfertigung und Einfuhrsteuer bleiben.

Großbritannien: UK Cosmetics Regulation, UK Responsible Person und SCPN

Für Großbritannien braucht es eine verantwortliche Person mit Sitz im Vereinigten Königreich, und jedes Produkt muss vor dem Verkauf im Dienst Submit Cosmetic Product Notifications (SCPN) gemeldet werden. Die Anschrift der UK Responsible Person gehört aufs Etikett.

Das Vereinigte Königreich hat die EU-Kosmetikverordnung 2021 als UK Cosmetics Regulation übernommen; die Listen erlaubter und beschränkter Stoffe können sich mit der Zeit vom EU-Recht entfernen. Amtliche Hinweise: Kosmetik in Großbritannien bereitstellen (GOV.UK) und Produktmeldung im SCPN (GOV.UK). Nordirland folgt anderen Regeln.

Waren mit EU-Ursprung können nach dem Handels- und Kooperationsabkommen EU–UK in der Regel zollfrei eingeführt werden, wenn die Ursprungsregeln erfüllt sind. Zollanmeldung und britische Einfuhrumsatzsteuer bleiben.

USA: was MoCRA für Private-Label-Kosmetik bedeutet

Der Modernization of Cosmetics Regulation Act von 2022 (MoCRA) hat Betriebsregistrierung und Produktlistung bei der FDA, Meldungen unerwünschter Ereignisse und den Sicherheitsnachweis eingeführt. Die FDA genehmigt Kosmetik nicht vor dem Verkauf, Farbstoffe müssen aber von der FDA zugelassen sein.

  • Registrierung und Listung: Betriebe, die Kosmetik für den US-Markt herstellen oder verarbeiten, auch ausländische, müssen sich in der Regel registrieren; jedes Produkt wird gelistet (FDA Registration and Listing). Bestimmte kleine Unternehmen sind von einzelnen Pflichten ausgenommen.
  • Responsible Person: Hersteller, Abpacker oder Vertreiber, der auf dem Etikett steht. Das Etikett braucht einen US-Kontakt (Adresse, Telefon oder elektronischer Kontakt) für Meldungen unerwünschter Ereignisse.
  • Kennzeichnung: Produktbezeichnung, Füllmenge in metrischen und US-Einheiten und Zutatenliste nach US-Recht (21 CFR 701.3). Einige Bezeichnungen weichen von EU-INCI-Etiketten ab.
  • Arzneimittel oder Kosmetik: Sonnenschutz oder Anti-Schuppen-Shampoo gelten in den USA als rezeptfreie Arzneimittel.

Quellen: MoCRA (FDA), Cosmetics and U.S. Law (FDA). Einfuhrzölle und aktuelle Zusatzzölle sind zum Versandzeitpunkt zu prüfen.

Kanada: Cosmetic Notification Form, Hotlist und zweisprachige Etiketten

Hersteller und Importeure müssen Health Canada innerhalb von 10 Tagen nach dem ersten Verkauf in Kanada mit dem Cosmetic Notification Form informieren. Die Inhaltsstoffe werden mit der Cosmetic Ingredient Hotlist abgeglichen, und Etiketten müssen in der Regel englisch und französisch sein.

Die Meldung ist keine Zulassung und muss bei Rezepturänderungen aktualisiert werden. Die Cosmetic Ingredient Hotlist (canada.ca) führt verbotene und beschränkte Stoffe. Kanada hat 2024 die Cosmetic Regulations geändert, unter anderem zur Angabe von Duftstoff-Allergenen auf dem Etikett; prüfen Sie vor dem Druck die aktuelle Fassung. Überblick: Health Canada: Cosmetics und Notification of Cosmetics.

Australien: AICIS-Registrierung und Kennzeichnung der Inhaltsstoffe

In Australien muss das Unternehmen, das Kosmetik einführt, in der Regel beim Australian Industrial Chemicals Introduction Scheme (AICIS) registriert sein. Die Angabe der Inhaltsstoffe folgt einem verbindlichen Informationsstandard für Kosmetik.

AICIS registriert das importierende Unternehmen, nicht jedes einzelne Produkt, und die Inhaltsstoffe müssen eingestuft werden; auch Pflanzenextrakte und ätherische Öle gelten meist als Industriechemikalien. Informationen: AICIS (industrialchemicals.gov.au). Die Kennzeichnung regelt der Consumer Goods (Cosmetics) Information Standard nach australischem Verbraucherrecht. Produkte mit therapeutischen Aussagen, etwa viele Sonnenschutzmittel, fallen unter die Therapeutic Goods Administration.

Wie geht Seda Pura mit Exportanfragen um?

Seda Pura arbeitet nach EU-Recht und gibt für Länder außerhalb der EU keine Liefergarantie. Jede Exportanfrage wird einzeln geprüft: Markt, Mengen, Kennzeichnung und wer vor Ort die verantwortliche Rolle übernimmt.

Nennen Sie uns für eine Exportanfrage Zielland, Vertriebskanal, Produkte und geschätzte Mengen und ob Sie bereits einen Importeur oder eine örtliche verantwortliche Person haben. Für EU-Märkte siehe Private Label und Großhandel. Ihre Anfrage senden Sie über das Kontaktformular.

Stand: Oktober 2026Diese Seite bietet allgemeine Informationen zu Kosmetik und Handelspraxis. Sie ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder medizinische Beratung.

FAQ

Häufige Fragen

Kann eine verantwortliche Person in der EU auch für Großbritannien handeln?

Nicht allein. Für Großbritannien muss die verantwortliche Person im Vereinigten Königreich niedergelassen sein. Ein EU-Unternehmen kann dafür einen britischen Dienstleister oder Importeur benennen.

Genehmigt die FDA Kosmetik vor dem Verkauf?

Nein. Abgesehen von Farbstoffen braucht Kosmetik in den USA keine Zulassung vor dem Verkauf. Die MoCRA-Pflichten wie Registrierung, Listung und Sicherheitsnachweis gelten trotzdem.

Müssen Etiketten für Kanada englisch und französisch sein?

In der Regel ja: Die Pflichtangaben müssen in beiden Amtssprachen stehen. Es gibt wenige Ausnahmen; prüfen Sie die aktuellen Regeln vor dem Druck.

Braucht Naturkosmetik in der Schweiz eine CPNP-Meldung?

Nein. Das CPNP ist ein EU-Portal, die Schweiz nutzt es nicht. Der Schweizer Inverkehrbringer muss nachweisen können, dass das Produkt dem Schweizer Recht entspricht.

Kann ich dasselbe Etikett für EU, Schweiz und Großbritannien nutzen?

Selten unverändert. Anschrift der verantwortlichen Person, Sprachen und einzelne Pflichtangaben unterscheiden sich, deshalb nutzen viele Marken getrennte Etiketten je Markt.

Ist Seda Pura ein Olivenöl-Kosmetik-Unternehmen, das nach Australien exportiert?

Seda Pura ist eine Pflegemarke aus Andalusien rund um Olivenöl. Anfragen aus Australien prüfen wir einzeln; eine Liefergarantie gibt es nicht, und der australische Importeur braucht in der Regel eine AICIS-Registrierung.

In welche Länder liefert Seda Pura?

Lieferungen innerhalb der EU sind möglich. Nicht-EU-Länder auf Anfrage; jede Anfrage wird einzeln geprüft, eine allgemeine Liefergarantie gibt es nicht.

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