Gibt es eine gesetzliche Definition für Naturkosmetik?
Nein. Weder die EU-Kosmetikverordnung noch ein anderes EU-Gesetz definiert „Naturkosmetik“. Ob ein Produkt als natürlich bezeichnet werden darf, richtet sich nach den allgemeinen Regeln für Werbeaussagen bei Kosmetik.
Jedes Kosmetikprodukt auf dem EU-Markt, ob natürlich oder nicht, muss dieselben Sicherheitsanforderungen der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 erfüllen: Sicherheitsbewertung, verantwortliche Person in der EU und Meldung im CPNP-Portal. „Natürlich“ ist also eine Werbeaussage, keine eigene Produktkategorie.
Im Alltag versteht man darunter meist Kosmetik, die überwiegend auf Rohstoffen pflanzlichen, mineralischen oder tierischen Ursprungs mit begrenzter Verarbeitung beruht. Wie streng das ausgelegt wird, hängt von der Marke oder dem privaten Standard ab, dem sie folgt.



